ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
- Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Alle Vereinbarungen, die von diesen Verkaufsbedingungen abweichen, sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt.
§2 Angebot, Auftrag
- Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
- Unsere Rechnungen gelten als Auftragsbestätigung.
§3 Preise, Gewichte, Mengen
- Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Maßgebend für die Berechnung ist das bei der Verladung festgestellt Gewicht. Ein beim Transport evtl. entstehender Gewichtsschwund geht zu Lasten des Käufers.
- Bei allen Aufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von plus/minus 10% vor.
§4 Lieferung und Versand
- Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und gleich welche Transportmittel verwendet werden. Die Ware ist grundsätzlich unversichert. Eine Transportversicherung ist vom Käufer zu beantragen und geht zu seinen Lasten.
- Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, bleibt die Wahl des Versandortes, des Transportmittels und des Transportweges uns überlassen. Dies erfolgt nach bestem Ermessen ohne Übernahme einer Haftung für günstigste und schnellste Verfrachtung.
- Hat der Käufer das Transportmittel zu stellen, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Evtl. Verspätungen sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Die durch etwaige Verspätungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
- Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenlieferung
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen - hierzu gehören auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen - entbinden uns auf die Dauer und im Umfang ihrer Einwirkung von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadenersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
- Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 12 Werktagen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht dagegen zur Geltendmachung von irgendwelchen Schadenersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug berechtigt, soweit nicht zwingend in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird.
§5 Beanstandung und Gewährleistung
- Der Käufer, sein Bevollmächtigter oder ein sonstiger Empfänger ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme bzw. sofort nach Eingang auf Gewicht, Stückzahl und äußere Beschaffenheit zu überprüfen. Gefrorene Ware muss mindestens stichprobenweise aufgetaut, verpackte Ware stichprobenweise auf ihren Inhalt überprüft werden. Reklamationen in Beug auf Stückzahl, Gewicht und äußere Beschaffenheit sind ausgeschlossen, sofern nicht auf dem Lieferschein oder Frachtbrief ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt erfolgt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.
- Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit der Ware können nur geltend gemacht werden, wenn sie durch ein amtstierärztliches Attest nachgewiesen werden. Das Attest muss innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Reklamation ausgestellt sein und ist uns innerhalb von drei Tagen zu übersenden. Die Mängelrügen sind telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Bei nur telefonischer Mängelrüge ist eine schriftliche Bestätigung nachzureichen. Aus der Mängelrüge müssen Art und Umfang der Mängel eindeutig zu entnehmen sein. Sofern der Käufer die gelieferte Ware vermischt oder mit der Be- oder Verarbeitung begonnen hat, ist jegliche Beanstandung ausgeschlossen.
- Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt, sind ausgeschlossen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, statt Gewährung der Kaufpreisminderung in angemessener Frist mangelfreie Ware nachzuliefern.
Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder liegt auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§6 Zahlung
- Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu zahlen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
- Wird der Rechnungsbetrag nicht sofort nach Eingang der Ware oder zum vereinbarten Fälligkeitstermin ausgeglichen, so sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
- Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder von uns anerkannt sind.
§7 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir Ermächtigen den Käufer in jederzeit widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle hat der Käufer auf Verlagen uns unverzüglich die Schulden der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
- Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller jedoch ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig (Rechnungswert) Miteigentum überträgt. Die so entstehenden (Mit-) Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten einer Intervention trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
§8 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung gegen uns oder unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtunsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder groß fahrlässiges Handeln vorliegt.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist bei allen Lieferungen an Käufer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Cham. Bei Lieferungen außerhalb dieses Gebietes ist Gerichtsstand nach Wahl des Verkäufers Cham oder die Niederlassung bzw. der Wohnsitzt des Käufers. Alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht.
Wir haben Daten über Sie nach dem Datenschutzgesetz gespeichert.
|
Öffnungszeiten:
Mo-Fr. 7.00 – 12.00 u. 13.00 - 17.00 Uhr
Sa. 9.00 – 11.00 Uhr 1. Feb. - 30. Apr.08:00 Uhr – 12:00 Uhr14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Ansprechpartner:
Einkauf/Verkauf: Andrea Habermann
|
|